Schlauchleitungen

Nach EN3-7 müssen Feuerlöscher mit mehr als 3 kg bzw. 3 Liter Löschmittel eine Schlauchleitung haben. Die Länge des biegsamen Teiles der Schlauchleitung muss mindestens 400mm betragen, Feuerlöscher mit weniger Löschmittelinhalt müssen keine Schlauchleitung haben. Kommt dennoch eine zum Einsatz, ist eine Mindestlänge von 250 mm erforderlich.

Wir bieten je nach Kundenwunsch sowohl offene Schlauchleitungen als auch Pistolenleitungen für die Löschmittel Pulver, Schaum und Wasser an, die in einem Baukastensystem zusammengesetzt werden können.

 


Offene Schlauchleitung

 


Pistolenleitung

DE FR EN